Grüß Gott und Guten Tag,
Kinderrechte ins Grundgesetz – das klingt auf den ersten Blick doch ganz positiv… … ist es aber nicht.
Denn die von
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) angekündigte Absicht, bis
Ende 2019 einen Gesetzesentwurf über die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins
Grundgesetz vorzulegen, hat ein ganz anderes Ziel:
Die politische Linke, deren Akteurin Frau Giffey
ist, beabsichtigt mit Hilfe von „Kinderrechten“ das vom Artikel 6 des
Grundgesetzes geschützte Elternrecht auszuhebeln.
Was besagt Artikel 6 GG?
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Wie Sie deutlich erkennen können, steht der Artikel 6 GG in einer sehr engen Verbindung zum staatlichen Verständnis von Ehe und Familie. Einem Verständnis, das die politische Linke immer wieder (und leider erfolgreich) zu verändern sucht.
Nach der Ausweitung des Familienbegriffes (weg von der ehelichen Gemeinschaft eines Mannes und einer Frau und deren Kindern) auf alle Formen, in denen Menschen zusammenleben und der Einführung der Ehe für alle plant Frau Giffey einen weiteren konsequenten Schritt, um die traditionelle Ehe und Familie abzuschaffen und den Zugriff des Staates auf die Kinder auszuweiten.
Wir sind uns bewusst, dass diese Thematik bisher nicht wirklich öffentlich wahrgenommen wird. Deshalb haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit dem Aktionsbündnis „Demo für Alle“ und dem Medienpartner „Die Tagespost“ am
Samstag, 23. Februar
2019 von 11 bis 18 Uhr in München das
Symposium: »Elternrecht versus Staat: Wohin führen „Kinderrechte“ im
Grundgesetz?« abzuhalten
Wir konnten, wie bei den vorhergehenden Symposien in Frankfurt (2018), Wiesbaden (2017) und Stuttgart (2016), hervorragende Referenten gewinnen:
Der
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jörg Benedict wird die Frage der Aufnahme
von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz – rückblickend, aktuell und
hinsichtlich zukünftiger Auswirkungen betrachten.
Der Philosoph Prof. Dr. Thomas Stark wird in
seinem Vortrag darlegen, warum das Elternrecht unverhandelbares Naturrecht
ist.
Laurence
Wilkinson von der Menschenrechtsorganisation „Alliance Defending Freedom
International“ wird uns über aktuelle Fälle von Elternrechtsverletzungen
in Europa berichten.
Zum Abschluss wird es eine von dem Journalisten Dr. Alexander Kissler geleitete Podiumsdiskussionzu dem Thema: „Elternverantwortung heute – Lust oder Last?“ geben.
Bitte melden Sie sich noch heute zu unserem Symposium »Elternrecht versus Staat - Wohin führen „Kinderrechte“ im Grundgesetz?« am 23. Februar 2019 in München an.
Alle Informationen zu
den Vorträgen und Referenten sowie die Anmeldung finden Sie unter:
https://elternrechtkinderrechte.wordpress.com/anmeldung/
Neben den Vorträgen erwarten Sie Infostände, Büchertische und viele Gelegenheiten zu Gesprächen mit den Referenten und anderen Teilnehmern. Der Eintritt ist frei. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
Gemeinsam mit Hedwig v. Beverfoerde und dem Team von Demo für Alle sowie dem Team der Tagespost freuen wir uns darauf, sie zu unserem Symposium in München begrüßen zu dürfen.
Ihr Eduard Pröls und das gesamte Team von CitizenGO
P.P.S.: Sie möchten die
Durchführung des Symposiums mit einer Spende unterstützen? Darüber freuen
wir uns:
Spende für das Symposium
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