Die Gender-Agenda in der Istanbul-Konvention: Es geht nicht nur um den Schutz von Frauen vor Gewalt
Die
Istanbul-Konvention gibt vor, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, aber es geht
auch um ganz andere, weniger hehre Ziele:
Sie ist auch ein Plan, wie man
unter dem Deckmantel der Gewaltbekämpfung die Grundlagen der bürgerlichen
Gesellschaft systematisch torpediert.
Inhaltsverzeichnis:
Auszüge aus verschiedenen Internetmedien
Istanbul-Konvention: Die Gender-Agenda des Europarats
Tschechien: Bischöfe kritisieren Istanbul-Konvention
Warum sagen osteuropäische Staaten NEIN zur Istanbul-Konvention?
Bulgarien: Kirchen
lehnen Istanbul-Konvention ab
In Bulgarien löst eine Europarats-Konvention gegen häusliche Gewalt eine
nationale Debatte aus
Frauenrechte in
Armenien
Istanbul-Konvention
ohne Slowakei
In der Slowakei
streiten vor der Wahl die Christen
Gender-Debatte auf Kroatisch
Zusammenfassung der grundlegenden gesellschaftlichen und sozialen Konstruktionen
in der Istanbul-Konvention
Nachfolgend ein
Auszug aus
Istanbul-Konvention:
Die Gender-Agenda des Europarats
von
kath.net (katholische Nachrichten):
Die Istanbul-Konvention gibt vor, Gewalt gegen Frauen
zu bekämpfen. Das ist aber nur ein Vorwand für ganz andere, weniger hehre Ziele.
Der Bundesrat (Schweiz) selbst hält fest, dass die Schweiz bereits heute den
Schutzstandard erfüllt, den die Konvention fordert. Mit anderen Worten: Wir
brauchen diese Konvention nicht, um Frauen und Mädchen vor tatsächlicher Gewalt
zu schützen. Dazu aber scheint die Konvention auch nicht in erster Linie
verfasst worden zu sein. Sie ist vielmehr ein Plan, wie man unter dem Deckmantel
der Gewaltbekämpfung die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft systematisch
torpediert. Doch darüber erfährt man in der öffentlichen Diskussion kaum etwas.
Problematisch an der Konvention sind natürlich nicht die Massnahmen, die konkret der Ahndung von Gewalttaten dienen; wohl aber die radikal konstruktivistische Vorstellung von Geschlecht, die der Konvention zugrunde liegt und die besonders die Massnahmen zur Prävention bestimmt: Geschlecht bezeichnet keine biologische Gegebenheit, sondern ausschliesslich „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht. (Art. 3) Die Istanbul-Konvention ist somit das erste internationale Abkommen überhaupt, welches das Geschlecht ganz im Sinne der Gender-Ideologie sehr explizit als blosse soziale Konstruktion definiert. Die Umsetzung der Konvention bezieht sich folglich auch auf Transsexuelle, Transvestiten und sonstige Personengruppen, die nicht dem entsprechen, was die Gesellschaft als den Kategorien männlich oder weiblich zugehörig anerkennt (Art. 4). Die Konvention gilt mit anderen Worten auch für Frauen, die sich subjektiv für Frauen halten, obwohl sie tatsächlich Männer sind.
In logischer Konsequenz liegt der Istanbul-Konvention auch nicht der Gewaltbegriff des Alltagsverstandes, sondern derjenige des radikalen Feminismus zugrunde. Es ist klar die Tendenz zu erkennen, alle Geschlechtsunterschiede zu machtbestimmten gesellschaftlichen Konstruktionen zu erklären, die es als Diskriminierungen und Formen von Gewalt gegen Frauen zu erkennen und zu beseitigen gilt. Geschlechterspezifische Gewalt gegen Frauen stellt sowohl die Ursache als auch die Folge ungleicher Machtverhältnisse dar, die auf zwischen Männern und Frauen wahrgenommenen Unterschieden beruhen und zur Unterordnung der Frau in öffentlichen und privaten Bereichen führen. Diese Form sei, wie es im erläuternden Bericht weiter heisst, tief in den Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten verwurzelt, welche die Gesellschaft prägen, und wird häufig von einer Kultur des Leugnens und des Schweigens aufrecht gehalten.
Ohne zwischen Natur und kulturhistorisch gewachsenen Unterschieden (die dann auch mögliche Diskriminierungen beinhalten können) zu unterscheiden, bringt die Konvention pauschal jede Verschiedenheit von Mann und Frau mit ungleichen Machtverhältnissen und Gewalt in Verbindung. Verhaltensunterschiede werden zu sozialen Konstruktionen erklärt, die unterdrückerischen Verhältnissen entsprungen sein sollen. Die Konvention folgt einer extremen neomarxistischen Gender-Ideologie, wie die Bischöfe Polens 2015 zurecht kritisierten. Dieser radikale Kulturmarxismus wendet sich nicht nur gegen vermeintlich konservative Lebensmodelle und Geschlechterarrangements. Er ist auch mit der Idee eines freien Lebens in einem liberalen Rechtsstaat grundsätzlich nicht verträglich. Es ist nämlich gut belegt, dass sich unterschiedliche Vorlieben der Geschlechter mit zunehmendem Wohlstand, was auch mehr Wahlmöglichkeiten bedeutet, sogar besonders deutlich zeigen können.
Wer nun glaubt, wir seien vom Thema Gewalt gegen Frauen abgekommen, irrt sich. Die genannten Geschlechter-Asymmetrien sind in den Augen der Verfasser der Istanbul-Konvention Formen von wirtschaftlicher Gewalt gegen Frauen. Die Arbeitsteilung eines Ehepaares, die eine gewisse, aber durchaus gewollte (und im Übrigen auch gegenseitige) Abhängigkeit einschliesst, wird damit zu einem Phänomen struktureller Gewalt gegen Frauen erklärt. Zur Bekämpfung dieses Problems setzt der Bundesrat ganz auf die zunehmende wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frau, die u.a. durch die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden soll (Botschaft zu Art. 12, 6). De facto bedeutet dies die sukzessive Auflösung der Familie: An die Stelle der Abhängigkeit vom Ehepartner tritt die Abhängigkeit vom Staat, der seine Steuereinnahmen verdoppelt und dafür die Kinderbetreuung- und erziehung übernimmt.
Nachfolgend ein
Auszug aus
Tschechien: Bischöfe kritisieren Istanbul-Konvention
von
"ostkirchen.info Portal":
Die Tschechische Bischofskonferenz hat sich ablehnend
zur sog. Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen geäußert. Gleichzeitig äußern die Kirchenvertreter aber ihre Bedenken
hinsichtlich einer „Auffassung der Genderidentität, die nicht in der natürlichen
Ordnung verwurzelt ist“, und die sie durch die Inhalte der Konvention vertreten
sehen. An die Parlamentarier appellieren sie, „im Einklang mit ihrem Gewissen
und dem Naturgesetz zu entscheiden“.
Ausgehend vom biblischen Schöpfungsbericht halten die Bischöfe in ihrem Brief fest, „dass nach göttlichem Willen zwischen Mann und Frau von Anfang an Freundschaft herrscht“. Jegliche Gewaltanwendung gegenüber Menschen sei „eine Störung der menschlichen und christlichen Werte, aus denen nicht nur die europäische Zivilisation, sondern auch die Prinzipien der Menschenrechte hervorgehen“. Anstrengungen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen dürften jedoch „nicht auf Kosten der Verdunkelung und Infragestellung der natürlichen Ordnung“ geschehen.
In den vergangenen Jahren hätten sich Bemühungen bemerkbar gemacht, „zusammen mit der Lösung des Problems der Gewalt an Frauen einen neuen Blick auf die Rolle des Menschen vorzulegen, der unvereinbar ist mit dem Naturgesetz, dem gesunden Menschenverstand und der christlichen Erfahrung“, wird in dem Schreiben bemängelt. Genau in diese Richtung, so die Bischöfe, bewege sich auch die Istanbul-Konvention, indem sie „Mann und Frau in grundsätzliche Opposition“ stelle und „jegliches Verhalten gegenüber Frauen nur im Licht eines historisch ungleichen Kräfteverhältnisses zwischen Männern und Frauen sieht“. In einer „breiten Auffassung der Genderidentität, die nicht in der natürlichen Ordnung verwurzelt ist“, öffne die Konvention einen „Raum für die Anzweiflung gesellschaftlicher Grundkonstanten“.
Zuletzt hatte im April das kroatische Parlament gegen massiven kirchlichen Protest für die Ratifizierung gestimmt. Die kroatischen Bischöfe stoßen sich an Begriffen wie „Gender“ und „sexuelle Orientierung“ und sehen die Konvention im „Widerspruch zum menschlichen Wesen, dem Naturrecht und fundamentalen Werten des christlichen Glaubens und der Kultur“. Bisher nicht ratifiziert haben die Konvention auch Länder wie Ungarn, Litauen, Lettland, die Ukraine, Bulgarien oder die Slowakei. Erzbischof Stanislav Zvolenský von Bratislava etwa hat mehrfach die Ablehnung des Abkommens durch die Kirche zum Ausdruck gebracht: „Gewaltanwendung an Frauen in welcher Form auch immer“ sei zwar „unzulässig und verabscheuenswürdig“, hielt er 2016 fest. Im Fokus der kirchlichen Kritik stehe aber die in der Konvention verankerten Verpflichtungen zur Förderung nicht stereotyper Geschlechterrollen auch an Schulen oder die Forcierung der sogenannten „Genderideologie“. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at).
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Auszug aus
Warum sagen osteuropäische Staaten NEIN zur Istanbul-Konvention?
von
"parteiunabhängige
grassroots Think Tank Ponto":
Allerdings haben nicht alle Staaten dieses Abkommen
unterzeichnet oder ratifiziert: Von 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben
bis auf zwei Mitglieder – Russland und Aserbaidschan zwar alle die Konvention
unterzeichnet, jedoch wurde sie nur von elf Ländern ratifiziert.
Eines der Hauptprobleme bei der Annahme der Istanbul-Konvention ist in Russland das Wort „Gender“, das nach Angaben der Regierungen traditionelle Werte bedrohe. Zudem fürchten populistische und konservative Kräfte eine angebliche Zunahme an gleichgeschlechtlichen Ehen, weshalb die Verabschiedung des Übereinkommens bei sozialkonservativen Organisationen und Befürwortern sogenannter traditioneller Werte auf Widerstand stößt.
Im Gegensatz zu Aserbaidschan und Russland haben die EU-Staaten Bulgarien, Tschechien und die Slowakei sowie weitere acht Länder das Abkommen zwar unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Die endgültige Ratifizierung geschieht durch das Parlament. Diese wird allerdings in diesen Ländern durch einen mangelnden Konsens zwischen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Kirche und der Regierung verhindert. So herrscht in Bulgarien derzeit ein angespannter Kampf um die Ratifizierung des Istanbuler Übereinkommens. Die Gegner/innen des Vertrages (wie etwa die Vertreter/innen der bulgarisch-orthodoxen Kirche) argumentieren, dass die Ratifizierung dieser Normen zur Legalisierung eines dritten Geschlechts führen und damit gegen fundamentale Werte des christlichen Glaubens verstoßen würde.
Die gleiche Argumentation zur Ratifizierung der Konvention wird von den Gegner/innen des Übereinkommens in der Tschechischen Republik hervorgebracht. Die katholische Kirche betont, dass die Umsetzung des Abkommens zur Zerstörung vieler Familien führe, da es die Grenzen zwischen Männern und Frauen verwische und homosexuelle Beziehungen propagiere. Nicht nur die konservativen Ansichten des Staates und der Kirche haben eine negative Haltung gegenüber der Istanbul-Konvention hervorgerufen, sondern auch die Einwände des tschechischen Innenministeriums gegen die Bestimmungen zum Schutz von Migrant*innen. Gleich wie in Tschechien hat die Ratifizierung des Übereinkommens in der Slowakei nicht stattgefunden, weil es von den nationalkonservativen Parteien blockiert wurde.
Nachfolgend ein
Auszug aus
Bulgarien: Kirchen lehnen Istanbul-Konvention ab
von
"Ökumenisches Forum für Glauben, Religion und Gesellschaft in Ost und West":
Selten hat so viel Einigkeit unter den Vertretern der
orthodoxen, katholischen und evangelischen Kirchen in Bulgarien geherrscht.
Gemeinsam positionieren sie sich gegen die Istanbul-Konvention des Europarats
gegen häusliche Gewalt. Stein des Anstoßes ist nicht die Ablehnung der Gewalt
gegen Frauen, sondern der Begriff „Gender“, die Einführung eines dritten
Geschlechts sowie eine befürchtete Frühsexualisierung von Kindern.
Unter tosendem
Applaus verkündete Bischof Kiprian (Dobrinov) die ablehnende Position der
Bulgarischen Orthodoxen Kirche (BOK). Auch die katholische Kirche in Bulgarien
sprach sich für eine kritische Neubewertung der Konvention aus. Der Vertreter
der Vereinigten evangelischen Kirchen in Bulgarien (NAME) verglich die
Konvention mit einem schönen Geschenk, in dem Schlangeneier eingepackt seien.
Dennoch appellierte er für eine neue und bessere Übersetzung des Begriffs
„Gender“ und eine anschließende Debatte darüber.
Doch nun ist die Sprache deutlich schärfer, man
spricht von moralischem Zerfall, vom Versuch, eine Gesellschaft ohne Gott
aufzubauen. Zwar sprechen sich auch die sozialistische Partei und andere
kleinere Parteien sowie viele Juristen und Wissenschaftler gegen die Konvention
aus, doch erst das Eingreifen der Kirchen ließ die Stimmung endgültig kippen und
zwang die Regierung letztendlich, die vorgesehene Ratifizierung zu verschieben.
Nachfolgend ein
Auszug aus
In Bulgarien löst eine Europarats-Konvention gegen häusliche Gewalt eine
nationale Debatte aus
von
"rantlos.de das online Magazin":
Statt aber wie geplant mit zukunftsgerichteten Themen
wie Jugend und Digitalisierung und als regionaler Player und Fürsprecher der
Westbalkanstaaten in den Vorsitz zu starten, bestimmt nun eine paranoid
angehauchte Debatte über nationale Identität, Sexualmoral und die Grenzen der
Toleranz.
Als
„skandalös“ rügte Verteidigungsminister Krasimir Karakachanov den Text der
sogenannten Istanbulkonvention. Er befördere „Homosexualität und Transvestismus
in Schulen“ und mit ihm wollten „internationale Interessenverbände“ Bulgarien
dazu zwingen, das dritte Geschlecht einzuführen.
Stein des Anstoßes ist die Verwendung des Begriffs „Gender“ als soziales Konstrukt anstatt von „Sex“ als biologischem Geschlecht. Die Konvention baut damit in ihrem Wortlaut auf einem Diskurs auf, der in Bulgarien schlicht noch nicht geführt worden ist. Geschlecht als soziale Rolle – das klingt für die meisten Bulgaren im besten Fall albern, oft auch verdächtig.
Schließlich sah sich auch die bulgarisch-orthodoxe Kirche, die sich sonst politischer Äußerungen enthält, bemüßigt, vom bulgarischen Parlament die Ablehnung der Konvention zu fordern. In dem Abkommen werde ein neues Bild vom Menschen ohne Gott vorgestellt, der sogar sein Geschlecht selbst bestimmen dürfe.
In einer neuen Volte hat die GERB-Fraktion nun beschlossen, die Konvention vom Obersten Gerichthof auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.
Laut einer neuen Umfrage sind inzwischen 62 Prozent der Bulgaren gegen die Verabschiedung der Konvention.
Nachfolgend ein
Auszug aus
Frauenrechte in Armenien
von
"taz Verlags u. Vertriebs GmbH":
Die Regierung will Gewalt gegen Frauen bekämpfen. Doch
die Kirche und andere konservative Kräfte leisten Widerstand.
Seit Kurzem ist
das Thema in Eriwan wieder auf der politischen Agenda. Denn Armenien steht vor
der Ratifizierung der Istanbul-Konvention, des „Übereinkommens des Europarats
zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
Doch dieser Schritt stößt bei vielen in Armenien auf Ablehnung. Vor allem
konservative Kräfte – darunter auch die Opposition im Parlament – leisten
Widerstand. Die Konvention bringe mehr Probleme als Lösungen, heißt es.
Auch
die Angst, die Konvention werde die armenischen Familien zerstören, spielt eine
Rolle. Diese sind traditionell groß.
Gegenstand der
erregten Debatte ist vor allem der Artikel 4 der Istanbul-Konvention, der neben
dem „biologischen“ auch ein „soziales“ Geschlecht festlegt. Dass jede Person die
Möglichkeit erhält, ein Geschlecht für sich zu wählen, daran arbeitet sich auch
die armenisch-apostolische Kirche ab.
„Das ist eine Verfälschung oder
Veränderung der von Gott geschaffenen Identität“, heißt es in ihrer offiziellen
Erklärung. Und: Die Konvention werde zu einer Gefahr für die nationale Identität
und die Sicherheitsinteressen Armeniens, falls das Parlament sie ratifiziere.
Die Regierung allerdings lässt sich von solcher Kritik nicht beeindrucken.
Nachfolgend ein
Auszug aus
Istanbul-Konvention ohne Slowakei
von
"zentralplus ist die News- und Community-Plattform für Luzern und Zug":
Die Slowakei tritt der Istanbul-Konvention zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht
bei. Sie habe den Europarat darüber informiert, gab Präsidentin Zuzana Caputova
bekannt. Sie respektiere damit den Willen des Parlaments, welches das Abkommen
abgelehnt habe. Die Slowakei gehörte 2011 zu den ersten Unterzeichnern der
Europarats-Konvention. Der Widerstand konservativer Kreise und der katholischen
Kirche verhinderte seither aber eine Ratifizierung der Konvention. Das Abkommen
sei Ausdruck einer gefährlichen «Gender-Ideologie», argumentierte die Kirche. Es
zerstöre das traditionelle christliche Familienmodell.
Nachfolgend ein
Auszug aus
In der Slowakei streiten vor der Wahl die Christen
von
"FAZ.NET Leserportal der Frankfurter Allgemeine Zeitung":
Im Wahlkampf sind
Rechtsextreme und christliche Fundamentalisten in der Slowakei eine unheilige
Allianz eingegangen. Jetzt wächst der Widerstand gegen den politischen
Missbrauch der Religion.
Das Böse kommt für sie aus Istanbul. Doch die
Demonstranten, die jüngst in Pressburg (Bratislava) vor dem Präsidentenpalast
protestierten, warnen nicht etwa vor einer möglichen muslimischen
Masseneinwanderung. Vielmehr bringt „Istanbul“ das Blut konservativer und
fundamentalistischer Christen in der Slowakei in Wallung. Hinter dem Reizwort
steht ein von den meisten europäischen Staaten längst ratifiziertes
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention.
„Sie ist
gegen Gott, gegen den gesunden Menschenverstand, gegen die Natur“, ließ der
katholische Priester Marián Kuffa im Demonstrationsaufruf verlauten. Das
Abkommen, das „gesellschaftlich geprägte Rollen“ erwähnt, sei Ausdruck der
„schädlichen Gender-Ideologie“.
Der jüngste Protest sollte die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová dazu bewegen, die Istanbul-Konvention nicht nur nicht in Kraft zu setzen, sondern die Unterschrift der Slowakei rückgängig zu machen. 2011 hat das Land das Abkommen unterzeichnet, was die fünfeinhalb Millionen Slowaken damals nicht weiter interessierte.
Žuffa lehnt die
Fundamentalopposition gegen „Istanbul“, Abtreibungen und registrierte
Partnerschaften von Homosexuellen ab. Der unter anderem in Wien promovierte
Theologe hat aber eine Erklärung, weshalb viele Gläubige in Schwarzweißbildern
denken. Žuffa nennt es das Erbe des Kommunismus. „Die Kirche war gegen das
Regime und für die Wahrheit.“ Das habe vor 1989 Sinn gehabt. Doch auch danach
sei die Strömung, gegen etwas zu kämpfen, sehr stark gewesen.
Mit seinem
alternativen Glaubensverständnis steht Žuffa nicht allein. Der politische
Neuling gehört der Plattform „Progressive Gläubige“ in der Partei „Progressive
Slowakei“ (PS) an. Religiöser Glaube bringe den Menschen oft voran und gebe ihm
Hoffnung, heißt es in ihrem Manifest. Aber ebenso, dass Vielfalt keine
Bedrohung, sondern eine Bereicherung sei. Unterzeichnet hat im Juli 2018 auch
die heutige Präsidentin Čaputová.
Nicht nur liberale Christen lehnen die Zusammenarbeit mit der rechtsextremen ĽSNS genauso ab wie das Bündnis mit dem Rechtspopulisten Štefan Harabin, der nach russischem Vorbild Gesetze gegen „homosexuelle Propaganda“ fordert. Im eher konservativen christlichen Mainstream der Slowakei gibt es neue Bewegung: Der Kinderbuchautor Daniel Hevier, der im September am „Marsch für das Leben“ teilgenommen hat, war im Januar Erstunterzeichner der Erklärung „Christen gegen Hass“. Sie richtet sich in erster Linie gegen die Rechtsaußenparteien, denen sie Missbrauch christlicher Werte und die Spaltung des Landes vorwirft.
Nachfolgend ein
Auszug aus
Gender-Debatte auf Kroatisch
von
"DIE TAGESPOST - Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur":
Im Gegensatz zu seinen Nachbarn Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und
Slowenien gehörte Kroatien zu jener Minderheit der Europarat-Staaten, die die
Konvention zwar unterschrieben, aber nicht ratifizierten. Ähnlich wie in
Bulgarien, Litauen, Lettland, Ungarn, der Ukraine und der Slowakei hatte auch
ein Gutteil der Öffentlichkeit Kroatiens den Eindruck, mit dem Übereinkommen
werde die Agenda der Gender-Ideologen in das heimische Rechts- und
Erziehungssystem eingeführt.
Während sich die sozialistische Regierung unter Zoran Milanoviæ 2013 noch darauf berief, Kroatien habe für eine Implementierung des Übereinkommens einfach nicht die nötigen Finanzen, bekundete der christdemokratische Premierminister Andrej Plenkoviæ (HDZ) im Herbst des Vorjahres die Bereitschaft seiner Regierung, die Ratifizierung voranzutreiben. Während die Homo-Lobby für eine Ratifizierung auf die Straße ging, wandten sich Bischöfe und Priester dagegen. Die katholisch geprägte Initiative „U ime Obitelji“ (Im Namen der Familie), die bereits erfolgreich eine Massenbewegung für die verfassungsmäßige Verankerung der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau ausgelöst hatte, warf sich ebenso in die Schlacht wie die neue Bewegung „Istina o Istanbulskoj“ (Die Wahrheit über Istanbul).
Zehntausende gingen am 24. März in Zagreb auf die Straße, um die Ratifizierung zu stoppen; nochmals versammelten sich rund 70 000 Demonstranten am Donnerstag der Vorwoche in der dalmatinischen Metropole Split. Für das nur 4,2 Millionen Einwohner zählende Kroatien sind das Massenmanifestationen, hinter denen nicht zuletzt die Mobilisierungskraft der katholischen Kirche steht. Die Franziskaner hatten erklärt, die Trennung von (biologischem) Geschlecht und (sozialem) Gender sei inakzeptabel, also habe das Übereinkommen „schädliche Folgen für die nationale und kulturelle Identität“. In der landesweiten Kirchenzeitung „Glas Koncila“ (Stimme des Konzils) war zu lesen, die Konvention sei eine „internationale Institution zur Propagierung der Weltanschauung einer Minderheit“.
Mitte März erklärte der Erzbischof von Zadar, Želimir Piljiæ, als Vorsitzender der Bischofskonferenz, die Kirche könne einer Ratifizierung erst zustimmen, wenn die Istanbul-Konvention von Implikationen der Gender-Ideologie gereinigt sei. Die Kirche unterstütze aus ganzem Herzen den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt, akzeptiere jedoch die Gender-Ideologie nicht. Der Erzbischof von Zagreb, Kardinal Josip Bozaniæ, ließ am Sonntag vor dem Parlamentsvotum in allen Messen eine Erklärung verlesen, die die Ablehnung seitens der Kirche bekräftigte.
Am 10. April veröffentlichte die Bischofskonferenz eine Erklärung, in der sie neuerlich warnte, das Übereinkommen öffne die Türe für eine Ideologie, die mit dem Naturrecht und den Grundwerten des christlichen Glaubens nicht vereinbar sei. Dies könne sich katastrophal auf die Familien und auf die demografische Erneuerung des Volkes auswirken, aber auch auf die Erziehung der nachkommenden Generation. Kroatien könne im Rahmen seiner nationalen Gesetzgebung wirksamer gegen die häusliche Gewalt vorgehen als durch die Implementierung eines Übereinkommens, das auf der Gender-Ideologie beruhe.
Auch innerhalb der
Regierungspartei HDZ gab es erheblichen Widerstand gegen das Vorhaben der
Regierung, die Konvention zu ratifizieren. Der prominente HDZ-Politiker Davor
Ivo Stier, der einst Kollege des heutigen Regierungschefs im Europäischen
Parlament und später dessen Außenminister war, sagte in der Vorwoche im
kroatischen Parlament, es sei Befürwortern wie Gegnern „ganz klar, dass die
Konvention auf der Gender-Theorie gründet“. Die Befürworter hielten es für
nötig, Gender vom biologischen Geschlecht zu unterscheiden.
Stier kritisierte
insbesondere Artikel 3 der Konvention, in der Gender definiert wird als Summe
der „gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und
Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft für Frauen und Männer angemessen
ansieht“. Artikel 4 verbietet den Staaten zudem eine „Diskriminierung wegen des
biologischen oder sozialen Geschlechts“ beziehungsweise aufgrund „der sexuellen
Ausrichtung, der Geschlechtsidentität ...“.
Es gehe um zwei verschiedene
Auffassungen vom Menschen, so Stier: „Für die Istanbul-Konvention sind jene, die
glauben, dass der Mensch absolute Autonomie hat, sich ohne Rücksicht auf
biologische Tatsachen selbst zu definieren.“ Dies würde bedeuten, dass sich eine
Person männlichen Geschlechts als weiblichen Genders verstehen könne. Wer
glaube, dass der Mensch seine Freiheit im Einklang mit den biologischen
Tatsachen verwirkliche, und nicht gegen diese, der müsse gegen die Ratifizierung
der Istanbul-Konvention sein.
Am Ende stimmten 30 Abgeordnete, darunter Stier und weitere 15 von der Regierungspartei HDZ, gegen die Konvention, 110 dafür. Regierungschef Plenkoviæ beeilte sich, unmittelbar nach dem Votum öffentlich zu versichern, die innerparteiliche Opposition habe keinen Parteiausschluss zu fürchten. „Die Tatsache, dass jemand dagegen ist, ist keine Sünde – und es gibt keine Bestrafung.“ Er wolle vielmehr Spannungen und Spaltungen überwinden, denn das einzige Motiv seiner Regierung sei gewesen, die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.
Problematisch an der Konvention sind die radikal konstruktivistische Vorstellung von Geschlecht, die der Konvention zugrunde liegt und die besonders die Massnahmen zur Prävention bestimmt: Geschlecht bezeichnet keine biologische Gegebenheit, sondern ausschliesslich „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht (Art. 3).
Die Istanbul-Konvention ist somit das erste internationale Abkommen überhaupt, welches das Geschlecht ganz im Sinne der Gender-Ideologie sehr explizit als blosse soziale Konstruktion definiert. Die Umsetzung der Konvention bezieht sich folglich auch auf Transsexuelle, Transvestiten und sonstige Personengruppen, die nicht dem entsprechen, was die Gesellschaft als den Kategorien männlich oder weiblich zugehörig anerkennt (Art. 4). Die Konvention gilt mit anderen Worten auch für Frauen, die sich subjektiv für Frauen halten, obwohl sie tatsächlich Männer sind.
Ohne zwischen Natur und kulturhistorisch gewachsenen Unterschieden (die dann auch mögliche Diskriminierungen beinhalten können) zu unterscheiden, bringt die Konvention pauschal jede Verschiedenheit von Mann und Frau mit ungleichen Machtverhältnissen und Gewalt in Verbindung. Verhaltensunterschiede werden zu sozialen Konstruktionen erklärt, die unterdrückerischen Verhältnissen entsprungen sein sollen.
Leider wurde die
Öffentlichkeit über die Art. 3, 4, 12, 6 der Istanbul-Konvention, in der
Gender-Ideologie enthalten sind, von den diese Konvention ratifizierenden
Staaten und den meisten Medien nicht informiert. Weshalb wurde darüber geschwiegen?
Einige jedoch übten Kritik an dieser Istanbul-Konvention, besonders die Kirchen
Osteuropas.
Die politischen Entscheidungsträger der diese Konvention ratifizierenden Staaten nahmen diese Kritiken nicht zur
Kenntnis und die Öffentlichkeit wurde nicht über die in der Istanbul-Konvention
enthaltene Gender-Ideologie informiert.
Es ist klar die Tendenz zu erkennen,
alle Geschlechtsunterschiede zu machtbestimmten gesellschaftlichen
Konstruktionen zu erklären, die es als Diskriminierungen und Formen von Gewalt
gegen Frauen zu erkennen und zu beseitigen gilt.
Geschlechterspezifische Gewalt gegen Frauen stellt sowohl die Ursache als auch die Folge ungleicher Machtverhältnisse dar, die auf zwischen Männern und Frauen wahrgenommenen Unterschieden beruhen und zur Unterordnung der Frau in öffentlichen und privaten Bereichen führen. Diese Form sei, wie es im erläuternden Bericht weiter heisst, tief in den Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten verwurzelt, welche die Gesellschaft prägen, und wird häufig von einer Kultur des Leugnens und des Schweigens aufrecht gehalten.
Ohne zwischen Natur und kulturhistorisch gewachsenen Unterschieden (die dann auch mögliche Diskriminierungen beinhalten können) zu unterscheiden, bringt die Konvention pauschal jede Verschiedenheit von Mann und Frau mit ungleichen Machtverhältnissen und Gewalt in Verbindung. Verhaltensunterschiede werden zu sozialen Konstruktionen erklärt, die unterdrückerischen Verhältnissen entsprungen sein sollen. Die Konvention folgt einer extremen neomarxistischen Gender-Ideologie, wie die Bischöfe Polens 2015 zurecht kritisierten.
Die Tschechische Bischofskonferenz hat sich ablehnend zur sog.
Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
geäußert. Gleichzeitig äußern die Kirchenvertreter aber ihre Bedenken
hinsichtlich einer „Auffassung der Genderidentität, die nicht in der natürlichen
Ordnung verwurzelt ist“, und die sie durch die Inhalte der Konvention vertreten
sehen. An die Parlamentarier appellieren sie, „im Einklang mit ihrem Gewissen
und dem Naturgesetz zu entscheiden“.
In einer „breiten Auffassung der
Genderidentität, die nicht in der natürlichen Ordnung verwurzelt ist“, öffne die
Konvention einen „Raum für die Anzweiflung gesellschaftlicher Grundkonstanten“.
Im Fokus der kirchlichen Kritik stehe aber die in der Konvention verankerten
Verpflichtungen zur Förderung nicht stereotyper Geschlechterrollen auch an
Schulen oder die Forcierung der sogenannten „Genderideologie“.
Die katholische Kirche betont, dass die Umsetzung des Abkommens zur Zerstörung vieler Familien führe, da es die Grenzen zwischen Männern und Frauen verwische und homosexuelle Beziehungen propagiere.
Stein des Anstoßes ist die Verwendung des Begriffs „Gender“ als soziales Konstrukt anstatt von „Sex“ als biologischem Geschlecht. Die Konvention baut damit in ihrem Wortlaut auf einem Diskurs auf, der in Bulgarien schlicht noch nicht geführt worden ist. Geschlecht als soziale Rolle – das klingt für die meisten Bulgaren im besten Fall albern, oft auch verdächtig.
Gegenstand der erregten Debatte ist vor allem der Artikel 4 der
Istanbul-Konvention, der neben dem „biologischen“ auch ein „soziales“ Geschlecht
festlegt. Dass jede Person die Möglichkeit erhält, ein Geschlecht für sich zu
wählen, daran arbeitet sich auch die armenisch-apostolische Kirche ab.
„Das
ist eine Verfälschung oder Veränderung der von Gott geschaffenen Identität“,
heißt es in ihrer offiziellen Erklärung. Und: Die Konvention werde zu einer
Gefahr für die nationale Identität und die Sicherheitsinteressen Armeniens,
falls das Parlament sie ratifiziere.
Der Widerstand konservativer Kreise und der katholischen Kirche verhinderte seither aber eine Ratifizierung der Konvention. Das Abkommen sei Ausdruck einer gefährlichen «Gender-Ideologie», argumentierte die Kirche. Es zerstöre das traditionelle christliche Familienmodell.
Die sogenannte "Istanbul-Konvention ist gegen Gott, gegen den gesunden Menschenverstand, gegen die Natur", ließ der katholische Priester Marián Kuffa im Demonstrationsaufruf verlauten. Das Abkommen, das „gesellschaftlich geprägte Rollen“ erwähnt, sei Ausdruck der „schädlichen Gender-Ideologie“.
Stier kritisierte insbesondere Artikel 3 der Konvention, in der Gender definiert
wird als Summe der „gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen,
Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft für Frauen und Männer
angemessen ansieht“. Artikel 4 verbietet den Staaten zudem eine „Diskriminierung
wegen des biologischen oder sozialen Geschlechts“ beziehungsweise aufgrund „der
sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität ...“.
Es gehe um zwei
verschiedene Auffassungen vom Menschen, so Stier: „Für die Istanbul-Konvention
sind jene, die glauben, dass der Mensch absolute Autonomie hat, sich ohne
Rücksicht auf biologische Tatsachen selbst zu definieren.“ Dies würde bedeuten,
dass sich eine Person männlichen Geschlechts als weiblichen Genders verstehen
könne.
Über die Gender-Ideologie siehe die Artikel Gender Mainstreaming: Ideologie der sexuellen Vielfalt des neuen Menschen & Gender Mainstreaming – Eine Kulturrevolution.
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(Letztes Update: 01.08.2020)